Auch 2023 gilt die Vereinbarung für alle beteiligten Golfanlagen uneingeschränkt. Gemeinsam wurde festgestellt, dass auch für 2023, ohne Ausnahme, die gewohnte Regelung gilt. Wechselwillige Mitglieder können ohne bedenken ihren Verein wechseln.
Auch 2023 gilt die Vereinbarung für alle beteiligten Golfanlagen uneingeschränkt. Gemeinsam wurde festgestellt, dass auch für 2023, ohne Ausnahme, die gewohnte Regelung gilt. Wechselwillige Mitglieder können ohne bedenken ihren Verein wechseln.